Versicherung
Glasschäden der Winschutzscheibe, Heckscheibe und
Seitenscheiben, selbst der Scheinwerfer bzw. der
Fahrzeugbeleuchtung sind heute in den meisten Fällen durch die
Versicherungen gedeckt.
Hier übernehmen wir als Autoglas-Weiterstadt für Sie die
Abwicklung mit Ihrer Versicherung. Wir tauschen Ihre
defekten Scheiben und Fahrzeugverglasungen, einschließlich der
Außenbeleuchtung im Schadensfall unkompliziert und zügig aus und
vermeiden damit einen größeren Ausfallzeitraum Ihres Fahrzeugs.
Selbstverständlich machen wir dies auf Wunsch auch bei Ihnen vor
Ort.
Der Glasschaden
TIPs im Umgang mit der Versicherung
Üblicherweise werden Glasbruch, Steinschlagschäden oder andere
Widrigkeiten, welche zu Beschädigungen an Ihrer Fahrzeugverglasung
geführt haben, durch den Versicherungsträger mit einer
entsprechenden Teilkaskoversicherung ersetzt. Dies ist in den
allermeisten Fällen unabhängig von der Ursache.
Darunter fallen Gegebenheiten wie:
- Steinschlag (z.B. durch kleine Kieselsteine oder Splitt auf
neu asphaltierten Straßen)
- Glasbruch (z.B. durch hohe Tempraturunterschiede oder durch
anlehnen ans Fahrzeug)
- Mutwillige Zerstörung (z.B. das Einschlagen von Scheinwerfen
durch randalierende Jugendliche)
- Einbruchversuch (Schäden, welche durch den Versuch entstehen,
das Fahrzeug zu entwenden.)
Keine Rolle spielt in jedem Fall die Frage, ob ein Schaden an
einer Front-, Seiten- oder Heckscheibe oder an den
Beleuchtungseinheiten vorliegt.
Eine Abrechnung erfolgt einfach über den
Versicherungsträger.
Bei Steinschlägen in der Windschutzscheibe ist unter Umständen
auch eine Reparatur der Scheibe möglich. In diesem Fall verzichten
die meisten Versicherer auf die Selbstbeteilgung.
Sie können auch gerne über unsere Website einen direkten
Termin mit uns vereinbaren.
Fragen Sie vor Versicherungsabschluß immer nach, wie hoch die
Differenz zwischen einer Teilkasko mit oder ohne Selbstbeteiligung
ist. Bei einer Teilkasko mit Selbsbeteiligung verlangen die
Versicherungsträger einen Teilbeitrag von ca. 150 Euro vom
Versicherungsnehmer.
Der Differenzbertrag einer Teilkaskoversicherung ohne
Selbstbeteiligung ist nicht wesentlich höher als ein Vertrag mit
Selbstbeteiligung. Somit hat bei Glasschäden der
Versicherungsnehmer gar keine Kostenbeteiligung zu erwarten. Hier
übernimmt die Versicherung den vollen Betrag ohne Beteilligung.
Fragen Sie dies bei Ihrer Versicherung nach, es könnte sich
lohnen.
Ihr Autoglas-Weiterstadt Team
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